Drucken

Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgt über die in allen Steirischen Orten vorhandenen rund 1.300 Feuerwehrsirenen – wobei das Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich ist.

Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentrale, sowie allen Florianstationen in den Bezirken, können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst, und damit die Bevölkerung gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln laufend durch den ORF durchgegeben werden.
3 mal jährlich wird steiermarkweit ein Probealarm mit allen Zivilschutzsignalen durchgeführt. Zum einen erfolgt damit die Erprobung der technischen Anlagen, zum anderen sollen die Signale und ihre Bedeutung der Bevölkerung in Erinnerung gebracht werden. Vierteljährlich werden auch Zivilschutzsingale getestet.

Warnung
3 Minuten Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet “Warnung”. Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden.
Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.


Alarm
1 Minute auf- und abschwellender Heulton

 

Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet “Alarm”. Die Gefahr steht unmittelbar bevor. Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.


Entwarnung
1 Minute Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet “Entwarnung”, das heißt Ende der Gefahr. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.


Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden.

Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.

Quelle: Steirischer Zivilschutzverband